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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für sämtliche zwischen 3G-Kommunikation | Dr. Werner Bitterwolf (nachfolgend 3G-Kommunikation genannt) und seine Kunden bestehenden vertraglichen und sonstigen Lieferbeziehungen mit 3G-Kommunikation als Lieferant bzw. Dienstleister, gelten die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Regelungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn 3G-Kommunikation ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die vertraglichen Leistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos erbringt.

  • 3G-Kommunikation erbringt die ihr obliegenden Lieferungen und Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt. Es besteht Einigkeit, dass die Leistungen von 3G-Kommunikation (mit Ausnahme der Lieferung von Produkten) Dienstleistungen sind und ein bestimmter Erfolg nicht geschuldet ist.
  • 3G-Kommunikation und der Kunde werden bestmöglich zusammenarbeiten, damit 3G-Kommunikation die Leistungen in zeitlicher und organisatorischer Hinsicht in einer von dem Kunden gewünschten Form und Rahmen erbringen kann.
  • Bei der Lieferung von Produkten sind etwaige Mängel hinsichtlich Qualität und/oder Anzahl unverzüglich nach Anlieferung zu melden.
  • Sofern eine Dienstleistung von 3G-Kommunikation einzelne Leistungen nicht zu einem vereinbarten Termin erbringen kann, werden 3G-Kommunikation und der Kunde unverzüglich einen neuen Termin vereinbaren. Etwaige hierdurch angefallene Kosten werden von 3G-Kommunikation dem Kunden nicht ersetzt.
  • 3G-Kommunikation haftet - soweit zulässig - dem Kunden für etwaige Schäden, soweit die Haftung nicht anderweitig ausgeschlossen ist, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Soweit der Kunde ihm verbundenen Unternehmen i.S.v. §§ 15 ff AktG ermöglicht, die Leistungen von 3G-Kommunikation in Anspruch zu nehmen oder für solche Unternehmen Leistungen bei 3G-Kommunikation bestellt, trägt der Kunde dafür Sorge, dass 3G-Kommunikation nicht wegen der etwaigen Anwendbarkeit anderen Rechts als demjenigen der Bundesrepublik Deutschland weitergehend in Anspruch genommen werden kann, als es nach den Regeln des Vertrages zwischen 3G-Kommunikation und dem Kunden möglich wäre.
  • Der Anspruch auf Skonti ist ausgeschlossen. Es sei denn, es wurden vertraglich andere Vereinbarungen getroffen.
  • Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. 3G-Kommunikation kann die gesetzlichen Verzugszinsen geltend machen.
  • Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist 3G-Kommunikation berechtigt, von 3G-Kommunikation zu erbringende Leistungen zurückzuhalten, bis die Zahlung erbracht ist. 3G-Kommunikation ist berechtigt, wegen der Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes nicht erbrachte Leistungen zu berechnen.
  • Die Datenschutzmaßnahmen von 3G-Kommunikation richten sich nach der europäischen Datenschutzverordnung EU DSGVO.
3G-Kommunikation | Dr. Werner Bitterwolf, Stand 4/2021